- Tabakwarensteuerrichtlinie
- Richtlinie 95/59/EG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; definiert Zigaretten, Zigarillos, Rauchtabak, Feinschnitttabak und diesen gleichgestellte Waren als Steuergegenstand der Tabaksteuer in der EU und schreibt den Mitgliedstaaten die Erhebung einer Tabaksteuer vor. Vorschriften über die Höhe der Steuersätze legt nicht die T. fest, sondern entsprechende Maßnahmen sind getrennt kodifiziert in der Zigarettensteuersatzrichtlinie und der Tabakwarensteuersatzrichtlinie (R 92/80/EWG).
Lexikon der Economics. 2013.